Damit liegen noch vor der diesjährigen Hochphase der Infektionswelle wichtige aktuelle Informationen und Handlungsempfehlungen bzgl. empfehlenswerter Präventionsmaßnahmen vor. Dabei steht primär der Schutz von sogenannten Risikokindern im Fokus der Leitlinie. Respiratory syncytial virus (RSV) ist der am häufigsten nachgewiesene Erreger von Erkrankungen der unteren Atemwege in den ersten beiden Lebensjahren. Hochrisikokinder, z.B. mit Frühgeburtlichkeit, chronischer Lungenerkrankung, angeborenen Herzfehlern, neuromuskulären Erkrankungen, Immundefekten und chromosomalen Aberrationen wie der Trisomie 21 können bei RSV-Infektion von einem schweren Verlauf betroffen sein. Eine aktive Impfung oder ausreichend wirksame und sichere Therapie gegen RSV ist derzeit nicht verfügbar. Seit 1999 ist als passive Immunisierung das Präparat Palivizumab, ein humanisierter monoklonaler Antikörper der IgG1-Subklasse, gerichtet gegen das F-Protein von RS-Viren, zur Prophylaxe von RSV-Erkrankungen bei Frühgeborenen unter 35 Schwangerschaftswochen (SSW) im ersten Lebensjahr bzw. zusätzlich im zweiten Lebensjahr für Frühgeborene mit behandlungsbedürftiger, bronchopulmonaler Dysplasie (BPD) zugelassen. Ein neuer monoklonale Antikörper (Nirsevimab) wurde 2022 durch die EMA zugelassen, weitere RSV-Antikörper und aktive Impfstoffe sind in teils fortgeschrittener Entwicklung. Die Leitlinie richtet sich sowohl an Personal in Kinderkliniken als auch an Praxisteams im niedergelassenen Bereich. Auch Handlungsempfehlungen für Eltern von Risikokindern sind darin zu finden. Die aktualisierte Leitlinie kann hier abgerufen werden.