Appell anlässlich des Tages der Kinderrechte

Das Bundesfamilienministerium erklärt auf der eigenen Webseite: „Familien darin zu unterstützen, ihr Leben nach den eigenen Vorstellungen gestalten zu können - das ist das Ziel einer guten Familienpolitik. Dafür brauchen Familien vor allem Zeit für Kinder und Beruf, finanzielle Stabilität und eine gute Kinderbetreuung.“ Das sieht der Bundesverband „Das frühgeborene Kind“ e.V. ganz genauso, zumal er die Belange von Familien vertritt, die durch eine Frühgeburt in absolute Ausnahmesituationen geraten.

Kommt der Nachwuchs viel zu früh und unter notfallmäßigen Bedingungen zur Welt, beginnt für die Eltern eine belastende Zeit mit viel Ungewissheit über den Ausgang der sie überrollenden Ereignisse. Eine absolute Krisensituation – auch für werdende Väter, denen rund um die vorgezogene Geburt zusätzlich auf organisatorischer Ebene eine Menge abverlangt wird. Zusätzlich zur eigenen psychischen Krisensituationkümmern sie sich um Partnerin und Kind(er), die noch oftmals auf verschiedenen Stationen oder gar in unterschiedlichen Kliniken versorgt werden. Zusätzlich sind diverse Arztgespräche zu führen, Aufklärungsbögen zu unterschreiben, Unterlagen zu besorgen, Patientendatenblätter auszufüllen, Krankenversicherung zu informieren, Familie und Freunde über die ungeplante Geburt in Kenntnis zu setzen, Entscheidungen zu treffen, Anträge zu stellen, Meldungen zu veranlassen, Betreuung evtl. bereits vorhandener Geschwister zu organisieren bzw. sich selbst um sie kümmern, Unterstützung für die Zeit nach der Entlassung aus der Klinik zu suchen, Kinderzimmer einzurichten und Babyausstattung zu besorgen sowie Arbeitgeber der Partnerin und eigenen Arbeitgeber ins Bild zu setzen.

Kommt zu all diesen Anforderungen auch noch Existenzangst um den Arbeitsplatz hinzu, weil man dieser Anforderung nicht gleichzeitig gerecht wird, kann dies aufgrund der außerordentlich hohen Belastung zu nachhaltig gesundheitlichen Problemen führen. Infolgedessen ist mit wesentlich längeren Arbeitsausfallzeiten der Betroffenen zu rechnen, was wiederum vermeidbare Kosten für das Gesundheitssystem verursacht. In ganz schweren Fällen fällt der Vater als Hauptverdiener aus und die Familie in drohende Armut.

Damit stellt sich die Frage nach der Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Deutschland, wenn Anforderungen überproportional belastend werden und so wenig vorhersehbar sind, wie das bei einer Frühgeburt oder der Geburt eines kranken Kindes oftmals der Fall ist. Der Anspruch auf eine gesetzlich geregelte Auszeit für Väter könnte deutlich zur Entlastung beitragen.

Auf europäischer Ebene gibt es dazu bereits eine sinnvolle Richtlinie. Sie gewährt Vätern rund um die Geburt ihrer Kinder 10 Tage Sonderurlaub. EU-Länder sind nun dazu aufgefordert, diese Richtlinie im eigenen Land umzusetzen, sofern sie nicht bereits auf Landesebene geltende Regelungen mit gleicher Zielsetzung aushebeln würde.

Mit dem Verweis auf die vorhandene Elternzeit wird die Richtlinie in Deutschland bisher nicht umgesetzt. Elternzeit ist jedoch eine Auszeit vom Berufsleben für Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen und erziehen. Das kann nur erfolgen, wenn die Kinder zuhause von den Eltern versorgt werden und nicht, solange sie in der Klinik behandelt werden müssen. Auch Erholungsurlaub dient einem anderen Zweck, als sich in einer solchen Ausnahmesituation um die Familie zu kümmern. Anlässlich des heutigen Tages der Kinderrechte plädiert unser Verband daher öffentlich an die Familienpolitik, das Recht der Kinder auf Anwesenheit ihrer Väter um ihre Geburt herum auf Grundlage der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie uneingeschränkt umzusetzen.

"Als betroffener Papa kenne ich die komplexen Anforderungen, denen Väter nach einer Frühgeburt gerecht werden müssen. Deswegen engagiere ich mich mit dem Bundesverband „Das frühgeborene Kind“ e.V. für bessere Rahmenbedingungen, die den Familien mehr Entlastung bieten." 

Sebastian Fitzek, Beststeller Autor, Frühchen-Vater und Botschafter des Bundesverbandes „Das frühgeborene Kind“ e.V.

Aus Sicht unseres Verbandes sind 10 Tage Sonderurlaub gekoppelt mit verbessertem Kündigungsschutz für Väter frühgeborener und krank geborener Kinder in der Umsetzung der Vereinbarkeitsrichtlinie ein Muss. Väter befinden sich in der gleichen Ausnahmesituation wie ihre Partnerinnen und können nur existenzangstfrei wieder gesamtfamiliäre Gesundheit erlangen.