Bundeskabinett befürwortet Auszeit für zweiten Elternteil bei Geburt

Vor etwa zwei Jahren mündeten auf EU-Ebene Bestrebungen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der sogenannten Vereinbarkeits-Richtlinie. Diese ist auf nationaler Rechtsgrundlage der einzelnen EU-Länder umzusetzen, wenn sie Verbesserungen von dort geltenden Regelungen mit sich bringt. Da Väter bei einer zu frühen Geburt ihrer Kinder in die aussichtlose Lage geraten, Frau und Kind in der Klinik, evtl. weiteren Kindern zuhause und dem Arbeitgeber bei gleichzeitigem Abfangen organisatorischer und behördlicher Aufgaben gerecht werden zu sollen, intervenierte unser Verband eindringlich an zuständiger Stelle beim BMFSFJ, um die in der Vereinbarkeits-Richtlinie vorgesehene Auszeit für den zweiten Elternteil auch für Deutschland festzuschreiben. Tatsächlich ist nun mit einem Kabinettsbeschluss vom 8.6.2022 ein diesbezügliches Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht worden, welches zweite Elternteile aller Neugeborenen berücksichtigt. Vor der in Kürze anstehenden Gesetzesverabschiedung ist noch die Anbindung an vorhandene Kostenübernahmeregelungen zu entscheiden, da es sich um eine bezahlte Freistellung von der Arbeit handelt. Hierzu hat nun der Wissenschaftliche Beirat für Familienfragen beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 18.08.2022 Stellung bezogen.