Hierzu rät der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, denn es bestehen Bedenken hinsichtlich vorhandener Sicherheitsmängel. „Die Rechte der Kinder sind momentan nicht hinreichend gesichert“, erklärt Michael Hubmann, Präsident des BVKJ. ePA könne bei einer Trennung der Eltern zum Problem werden. Noch größere Bedenken äußert der Kinderarzt für den Fall einer Kindeswohlgefährdung durch einen Elternteil. Darüber hinaus sieht er einen schwierigen Balanceakt aus Schweigepflicht und Dokumentationspflicht bei Mädchen im Teenageralter, wenn es um Verhütung mit der Antibabypille oder um Schwangerschaftsabbrüche geht. Arztbriefe, Befunde, E-Rezepte, Medikationspläne und Röntgenbilder sollen künftig zentral in der ePA gespeichert werden. Das heißt: Jeder Arzt, der künftig aufgesucht wird, hat Einsicht in alle Diagnosen. Egal ob Haus- oder Facharzt.