Grob fahrlässige Behandlung

Während das eine Zwillingskind vorgeburtlich verstarb, erlitt das andere Kind nach einem daraufhin eilig durchgeführten Notkaiserschnitt schwere Hirnschäden. Das Frühgeborene leidet aufgrund dessen an einer ausgeprägten Entwicklungsstörung, sei blind und habe eine starke Hörschwäche, seine Schluckfähigkeit sei gestört ebenso wie die Kontrolle seiner Blase. An die Geburtsklinik war keine neonatologische Intensivstation zur adäquaten Versorgung des Frühgeborenen angeschlossen. Ein Gericht hat dem Kind nun 720.000 Euro zugesprochen.