Mutterschutz nach Fehlgeburt

Ganz konkret bedeutet das: ab Juni 2025 haben Frauen nach Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Anspruch auf zwei Wochen freiwilligen Mutterschutz, ab der 17. SSW sind es sechs Wochen und ab der 20. SSW acht Wochen. 

Der gestaffelte Mutterschutz nach Fehlgeburten wurde einstimmig und endgültig in der Nacht auf den 31.1.2025 im Plenum des Deutschen Bundestag beschlossen. Initiiert worden war er auf Grundlage einer Petition der Betroffenen Natascha Sagorski, die sich drei Jahre unermüdlich für das Thema stark gemacht hat. 

Wie viele Frauen die Neuregelung genau betreffen würde, ist unklar. Nach Angaben des Familienministeriums (BMFSFJ) liegen weder zur Zahl der Frauen, die in den vergangenen Jahren Mutterschutz in Anspruch genommen haben, noch zur Zahl der Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, amtliche Statistiken vor.

Unter Berufung auf Recherchen des Fraunhofer-Instituts für Angewandte Informationstechnik (FIT) schätzt das Ministerium, dass jährlich etwa 90.000 Fehlgeburten stattfinden.

Etwa 6.000 Fehlgeburten ereigneten sich demnach zwischen der 13. und 24. Schwangerschaftswoche. Den Großteil der Fehlgeburten, 84.000, erleiden Frauen bis zur 12. Schwangerschaftswoche. Für diese Fälle sieht der neue Gesetzentwurf keinen Mutterschutzanspruch vor.

Eine Fehlgeburt liegt vor, wenn sich außerhalb des Mutterleibs keine Lebensmerkmale gezeigt haben, das Gewicht weniger als 500 Gramm beträgt und die Geburt vor der 24. Schwangerschaftswoche erfolgt.

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