Du warst so klein und doch ganz groß...
Nicht jedes Frühgeborene oder krank geborene Kind gewinnt den Kampf ums Überleben. Die Entscheidung, ein lebend geborenes Kind palliativ zu begleiten, wird immer in Absprache mit den Eltern getroffen. Ärzte- und Pflegeteams auf den neonatologischen Intensivstationen sind auch in diesem Bereich entsprechend geschult.
Abschied nehmen
Viele Kliniken verfügen über spezielle Abschiedsräume für betroffene Familien. Hier finden sie eine geschützte Umgebung, um sich zurückzuziehen. Bestenfalls können auf Wunsch der Eltern auch Freunde und Verwandte bei der Abschiedszeremonie dabei sein. Damit haben auch sie die Möglichkeit, das Kind persönlich kennenzulernen. Das ist vielen Eltern wichtig.
Persönliche Erinnerungsstücke wie Fotos, Fußabdrücke, das Namensbändchen oder eine Kerze tragen dazu bei, dass etwas bleibt von den kleinen Erdenbürgern, die manchmal nur wenige Stunden mit ihren Eltern verbringen konnten. Ehrenamtliche Initiativen versorgen die Kliniken mit schönen Einschlagtüchern und genähten Utensilien wie Sterne oder Herzen.
Die Aktion „Dein Sternenkind“ trägt dazu bei, dass den Eltern auf Wunsch professionell fotografierte Bilder bleiben, mit denen sie die Erinnerung an ihr Kind wachhalten können. Verschiedene Selbsthilfe-Initiativen bieten auf ihren Webseiten ausführliche Informationen zu Bestattungsarten und -orten.
Rechtliche Situation
Seit 13. Mai 2013 dürfen Sternenkinder nach einer Gesetzesänderung unabhängig von ihrem Gewicht beim Standesamt als Mensch erfasst werden und offiziell einen Vornamen tragen. Eltern können eine offizielle Geburtsurkunde ausstellen lassen. Das ermöglicht es ihnen, ihrem Kind eine offizielle Existenz und die Würde eines Menschen zu verleihen. Das kann bei der Bewältigung der Trauer helfen.
Auch können durch die Gesetzesänderung seit 2013 alle Sternenkinder bestattet werden. In vielen Bundesländern war das bereits vor 2013 möglich. Eltern mussten dafür allerdings erhebliche bürokratische Hürden überwinden, wenn die Gewichtsgrenzen des Kindes unter 500 Gramm lag. Das war direkt nach dem traumatischen Ereignis eine enorme zusätzliche Belastung.
Bestattung
Wenn das Sternenkind bei seiner Geburt mehr als 500 Gramm gewogen hat, dann besteht in Deutschland eine Bestattungspflicht. Die Beisetzung findet in Gemeinschaftsgräbern statt. Dafür fallen In der Regel keine Kosten an.
Sie können aber auch auf Wunsch der Eltern in einem eigenen Grab oder im Familiengrab bestattet werden. Dann haben Eltern einen eigenen Erinnerungsort, der persönlicher ist als ein Gemeinschaftsgrab.
Auch bei der Gestaltung des Grabsteins können sich Eltern einbringen und so gemeinsam ein besonderes Erinnerungsstück erschaffen.
Alternativ kommen auch die sogenannten Bestattungswälder als Ruhestätte für Sternenkinder in Betracht. Sie bieten zum Teil spezielle Grabplätze an. Informationen dazu sind auf den entsprechenden Webseiten zu finden.
Hilfe und Unterstützung
Die Themen Tod und Trauer sind in unserer heutigen Gesellschaft zum Tabu geworden. Das betrifft vor allem den frühen Tod von Kindern. Das Umfeld reagiert oft sprachlos gegenüber den verwaisten Eltern. Dabei dominiert die Angst, etwas Falsches zu sagen.
Das vermittelt den betroffenen Eltern oftmals das schmerzhafte Gefühl, dass ihre Trauer und ihr Schmerz nicht wahrgenommen werden oder dass das Umfeld den Wert des nicht lebensfähigen Kindes schmälert. Wenig tröstlich sind in diesem Zusammenhang aufmunternd gemeinte Sätze, wie „Zeit heilt alle Wunden.“ oder „Beim nächsten Mal klappt es bestimmt.“
Was vielen Eltern gut tut, ist aufrichtiges wertungsfreies Mitgefühl für ihren Verlust. Dabei kommt es gar nicht so sehr auf die "richtigen" Worte an. Eine Umarmung sowie zum Ausdruck gebrachte persönliche Betroffenheit und Anteilnahme können viel hilfreicher sein.
Trauer ist ein individueller Prozess. Daher benötigen betroffene Eltern auch unterschiedlich lang, um das Erlebte zu verarbeiten. Das gilt es als Umfeld zu respektieren.
Unterstützen können Freunde und Familie auf ganz unterschiedlichen Ebenen. Das kann die praktische Übernahme von alltäglichen Aufgaben rund um Haushalt und Geschwister sein. Das kann aber auch das Angebot sein, gemeinsam mit den Eltern das Grab des Kindes zu besuchen.
Erinnerungen bewahren
Immer wieder äußern vom Tod eines Frühgeborenen oder kranken Neugeborenen betroffene Eltern das Bedürfnis, ihrem sozialen Umfeld die Geburt und den Abschied von ihrem Kindes anzuzeigen, ihr Kind sichtbar zu machen, das nur von sehr wenigen Mitmenschen, seien es Familienangehörige oder Freunde, außerhalb der abgeschotteten Welt einer Neugeborenen-Intensivstation erlebt und wahrgenommen wurde. Der Bundesverband bietet spezielle Karten für diesen Anlass an, die im Shop bestellt werden können.