Als Richterin oder Richter bzw. Staatsanwältin oder Staatsanwalt entscheiden Sie über die Zuweisung von Geldauflagen an gemeinnützige Organisationen. Denken Sie dabei auch an die Allerkleinsten und ihre Familien, die unser Verband seit 25 Jahren vertritt. Wir sind in der Liste der gemeinnützigen Organisationen aufgeführt, die von allen hessischen Gerichten Geldauflagen zugewiesen bekommen können. Auch mit persönlichen Kontakten zu Mitarbeitern in Finanzämtern und Gerichten können Sie uns maßgeblich weiterhelfen.
Barbara Mitschdörfer
Telefon: 069 - 58 700 990
E-Mail:info@fruehgeborene.de
Geldauflagen
Geldauflagen
Kommende Termine
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24 Apr 2021
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6 Mai 2021
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10 Mai 2021
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18 Mai 2021
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29 Mai 2021
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3 Jun 2021
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17 Jun 2021
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5 Jul 2021
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27 Aug 2021
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10 Sep 2021
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29 Mär 2022