Geldauflagen, die wirken
Die folgenden Informationen richten sich an Strafrichter und Staatsanwälte, die den Bundesverband „Das frühgeborene Kind“ e.V. durch Geldauflagen und Bußgelder unterstützen möchten. Durch Ihre Zuweisung tragen Sie dazu bei, dass wir die Frühchen-Familien von Anfang an und über alle Entwicklungsphasen hinweg begleiten können. Wir verbessern kontinuierlich in Kooperation mit Medizinern, Pflegeteams, Therapeuten, Pädagogen und unserem wissenschaftlichen Beirat die Startbedingungen für Frühgeborene. Wir vertreten die Interessen der Frühgeborenen auf allen Ebenen und setzen uns für die Familien ein. Unter unserem Dach vereinen wir fast 80 regionale Selbsthilfegruppen.
Wir erfüllen zuverlässig die Voraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern
- Eingetragener gemeinnütziger Verein (Registernummer: VR 13238)
- Unterzeichner der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (im Prozess)
- Verwendung der Gelder für den Satzungszweck
- Zeitnahe Mitteilung bei Satzungsänderungen
- Fristgerechte Rechenschaft über Höhe und Verwendung zugewiesener Geldauflagen
- Auskunft über eingehende und ausstehende Zahlungen
Hier sind wir gelistet:
- OLG Düsseldorf (beinhaltet auch Hamm u. Düsseldorf)
- OLG Frankfurt
- OLG München
- OLG Schleswig-Holstein
- OLG Bamberg
- OLG Oldenburg (beinhaltet auch OLG Braunschweig u. OLG Celle wegen Bundesland)
- OLG Rostock
- OLG Karlsruhe
- OLG Stuttgart
- Justizbehörde Hamburg,
- Landgericht Saarland
- Landgericht Bremen
- Berlin Amtsgericht Tiergarten
- Amtsgericht Frankfurt
- Finanzamt Frankfurt am Main I
- Finanzamt Offenbach am Main II