Nach "lieben" ist "helfen" das schönste Zeitwort der Welt. (B. von Suttner)
Unser Verband ist vom FA Frankfurt/Main III als gemeinnützig anerkannt und berechtigt, Zuwendungsbestätigungen für Spenden und Mitgliedsbeiträge auszustellen. Bei einem Betrag bis zu 300,00 Euro gilt der Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug als Spendenquittung und kann beim Finanzamt eingereicht werden. Bei Spenden über 300,00 Euro wird von den Finanzämtern eine gesonderte Zuwendungsbestätigung verlangt. Diese stellen wir Ihnen gerne zeitnah aus. Vermerken Sie gut lesbar Ihre genauen Adressdaten! Selbstverständlich stellen wir Ihnen auf Wunsch auch Zuwendungsbestätigungen für Beträge unter 300,00 Euro aus.
Sie möchten eine Spendenaktion im Rahmen einer Familienfeier, eines Geburtstages oder anlässlich eines Ehrentages starten und sind auf der Suche nach Anregungen? Wir haben für Sie ein paar Ideen zusammengetragen.