Nach "lieben" ist "helfen" das schönste Zeitwort der Welt. (B. von Suttner)

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Unser Verband ist vom FA Frankfurt/Main III als gemeinnützig anerkannt und berechtigt, Zuwendungsbestätigungen für Spenden und Mitgliedsbeiträge auszustellen. Bei einem Betrag bis zu 300,00 Euro gilt der Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug als Spendenquittung und kann beim Finanzamt eingereicht werden. Bei Spenden über 300,00 Euro wird von den Finanzämtern eine gesonderte Zuwendungsbestätigung verlangt. Diese stellen wir gerne zeitnah aus. Bitte dafür gut lesbar die genauen Adressdaten übermitteln! Selbstverständlich stellen wir auf Wunsch auch Zuwendungsbestätigungen für Beträge unter 300,00 Euro aus.

Du möchtest eine Spendenaktion im Rahmen einer Familienfeier, eines Geburtstages oder anlässlich eines Ehrentages starten und bist auf der Suche nach Anregungen? Wir haben ein paar tolle Ideen zusammengetragen.